Die mir vor Auftragserteilung am häufigsten gestellte Frage lautet:
Meine Philosophie ist, für jeden Auftrag und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Mandanten eine ange- messene Gebühr zu finden.
Die Steuerberatergebührenverordnung verbie- tet Preisdumping. Die Gebühren müssen im angemessenen Verhältnis zu Art, Umfang und Leistung des Steuerberaters stehen.
Beratungsleistungen § 21 StBGebV, die nicht im Zusammenhang mit Buchführungsleistungen, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Abschlusstätigkeiten stehen, werden mit dem Stundensatz nach § 13 StBGebV nach der Zeitgebühr abgerechnet.
Die meisten Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Ist der Gegenstandswert besonders niedrig, gibt die Steuerberater-gebührenverordnung einen Mindestgegen-standswert vor, nach dem sich der StB richten muss. Die Werte sind in Tabellen festgehalten und werden nach Zehnteln abgerechnet. Auch der Ansatz der Mindestzehntel wurde fest-gelegt. Hierbei ist anzumerken, dass 1/10 nicht immer der niedrigste Ansatz ist. Diese Gebührenart wird Wertgebühren genannt. Hierunter fallen z.B. die Erstellung von Steuer-erklärungen, Jahresabschlüssen und Buch-führung.