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Wie bieten unseren Mandanten vor allem eine vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung. Unsere Leistung besteht hauptsächlich in der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden. In Streitfällen vertreten wir unsere Mandanten vor dem Finanzamt und Finanzgericht.
Das ist ganz einfach. Mehr dazu erfahren Sie hier.
// Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Freiberufler, Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften, Vereine und
Personengesellschaften
// Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-/
Überschussrechnungen
// ausführliche Beratung bei Ihren zukünftigen Projekten und deren steuerliche Auswirkungen
// Vergleichsrechnungen für Steuerbelastungen
// Beratung bzgl. der Rechtsformwahl für Unternehmen und deren steuerliche Auswirkungen
// Liquidation von Unternehmen
// Gutachtertätigkeit zu steuerlichen Fragen
// Vortragstätigkeit zu steuerlichen Themen
Der Jahresabschluss stellt für viele Unternehmer jedes Jahr aufs Neue eine große Herausforderung dar. Besonders rechtliche Möglichkeiten, Tücken und branchenspezifische Eigenheiten sind zu beachten.
Geldangelegenheiten sind Vertrauenssache. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Einnahme-/Überschussrechnungen.
Das Wohl der Patienten auf der einen Seite und gesundes „Wirtschaften“ in der Praxis auf der anderen: Beides ist für Ärzte heute untrennbar miteinander verknüpft. Doch speziell betriebswirtschaftliche Anforderungen stellen die Berufsgruppe der Heilberufler mehr denn je vor neue Herausforderungen.
Ob Praxisgründung, - erweiterung, Praxisübergabe, Verkauf, Erbfolge oder bereits etablierte Praxis - als Fachberaterin für Heilberufe bin ich auf diesem Spezialgebiet stets am Puls der Zeit und immer für Sie da.
Damit Sie sich jeden Tag voll auf die medizinische Arbeit und das Wohl Ihrer Patienten konzentrieren können!
Weitere Informationen zu unseren Leistungen für Heilberufe finden Sie unter
// „Kreishandwerkerschaft Gotha“ -
Einzelvorträge aktuelles Steuerrecht und Einzelthemen nach Wunsch
in verschiedenen Innungen
// „VHS Gotha“ - Einzelvorträge für Tagesmütter und Rentner
// Ich bin ehrenamtliche Prüferin im Prüfungsausschuß der IHK
(Fachbereich Wirtschaftsfachleute)
Meine Philosophie ist, für jeden Auftrag und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Mandanten eine angemessene Gebühr zu finden.
Die Steuerberatergebührenverordnung verbietet Preisdumping. Die Gebühren müssen im angemessenen Verhältnis zu Art, Umfang und Leistung des Steuerberaters stehen.
Beratungsleistungen § 21 StBVV, die nicht im Zusammenhang mit Buchführungsleistungen, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Abschlusstätigkeiten stehen, werden mit dem Stundensatz nach § 13 StBVV nach der Zeitgebühr abgerechnet.
Die meisten Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Ist dieser besonders niedrig, gibt die Steuerberatergebührenverordnung einen Mindestgegenstandswert vor, nach dem sich der Steuerberater richten muss. Die Werte sind in Tabellen festgehalten und werden nach Zehnteln abgerechnet. Auch der Ansatz der Zehntel wurde festgelegt. Hierbei ist anzumerken, dass 1/10 nicht immer der niedrigste Ansatz ist.
Diese Gebührenart nennt sich „Wertgebühr“, worunter z.B. die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Buchführung fallen.